AGBs

 

Stand vom 12.4.2007

 

  1. Allgemeines

 

Für den Geschäftsverkehr zwischen FA. angusmedia/Thomas Heilmeier, nachfolgend kurz angusmedia genannt, seinen Partnern und Subunternehmen, dem Käufer, bzw. Leistungsempfänger,nachstehend auch Käufer genannt; gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit angusmedia, sofern darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden (z.B. Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von angusmedia. Mündliche Nebenabreden werden nicht akzeptiert. Der Käufer, bzw. Leistungsempfänger, unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, dann durch Annahme der Ware. angusmedia ist für die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen berechtigt, daß sie sich Drittfirmen bedient. Durch die allfällige Gültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen bleibt dennoch der andere Teil gültig.

 

  1. Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt durch angusmedia, bzw. durch ein, von angusmedia beauftragtes, Unternehmen. angusmedia setzt alles daran die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Verzögerungen, welche angusmedia nicht zu vertreten hat, übernimmt sie keine Haftung. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß im Falle der Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist, durch Transport- oder Lieferschwierigkeiten, höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare, von angusmedia nicht zu verantwortende, Zwischenfälle; eine zu setzende Nachfrist von 90 Tagen als, vom Käufer bzw. Leistungsempfänger, von vornherein akzeptiert, gilt. Die für die Lieferung bemessene Lieferzeit gilt erst ab Erhalt der, in allen kaufmännischen und technischen Belangen, endgültig fixierten Angaben. Für etwaige Schäden, Verdienstentgang usw., infolge verspäteter Lieferung, kommt angusmedia nicht auf.

 

III. Installationsvorbereitungen, -bedingungen

 

Die Installation erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch angusmedia, oder, durch eine von ihr beauftragte Person oder Firma. Bei Einzelsystemen, Mehrplatzsystemen und Netzwerken, wird der tatsächliche Aufwand, lt. den derzeit gültigen Stundensätzen von angusmedia, verrechnet; sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Grundsätzlich sind keine außergewöhnlichen klimatischen Voraussetzungen zu schaffen, jedoch nimmt man an, daß in den Arbeitsräumen, Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius,herrschen um, z.B. eine ausreichende Kühlung der Geräte, gewährleisten zu können. Die Luftfeuchtigkeit sollte 50% (+/- 20%) betragen. Dies sind Werte, wie sie auch dem menschlichen Wohlbefinden zuträglich sind. Stromschwankungen über eine Toleranzgrenze von +/- 10% können zu Ausfällen führen. Eine Abschirmung, bzw. eine separat abgesicherte Steckdose, mit 220 Volt, kann verlangt werden. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Käufers.

 

Für die Installation von Software gilt, daß – sofern sie nicht von angusmedia bestellt und geliefert wird – die entsprechenden Betriebssystemvoraussetzungen sowie Paßwörter, etc. vorhanden sind, damit eine ordnungsgemäße, rechtlich fundierte und problemlose Installation möglich ist. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Installation entweder nicht begonnen oder abgebrochen. Sämtliche entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch angusmedia. Bei Zahlungsverzug ist angusmedia berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen; zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist angusmedia bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen, mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner, bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, oder das Vertragsverhältnis, mit sofortiger Wirkung, aufzulösen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen, gegenüber angusmedia und die Einbehaltung von Zahlungen, aufgrund behaupteter, aber von angusmedia nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen. Verursacht der Käufer einen Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit, mit dem Datum der Lieferbereitschaft, ein. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung, sind Zahlungen, netto; innerhalb 20 Tagen nach Fälligkeit; zu leisten. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so kann angusmedia, unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung der Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer; bis zur Heilung des Verzuges, aufschieben, oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Zahlungen, wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie-, oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelung zurückzuhalten. Das heißt, angusmedia ist von jeder Leistung entbunden, sofern der Kunde, nach erfolgter Mahnung, nicht bezahlt.

 

  1. Rücktrittsrecht

 

Annulierung von Aufträgen durch den Käufer, brauchen vom Verkäufer nicht akzeptiert werden. Bei Annahme von Annulierungen behält sich der Verkäufer, die Berechnung aller ihm entstandenen Kosten, vor, vor allem auch die Berechnung der entstandenen Stornogebühren.

 

  1. Preise

Alle Preise sind freibleibend, verstehen sich, wenn nicht anders angeführt, in EURO, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich ab Geschäftsstelle, exklusive Verpackung, Versand und Handling.

 

Die Kosten von Datenträgern werden eventuell gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen, z.B. Lizenzprogramme, gelten die, am Tage der Auslieferung, gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen Organisationsberatung, Konzeption, Programmierung, Einschulung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu, dem am Tage der Leistungserbringung, gültigen Sätzen verrechnet.

 

Abweichungen von einem, dem Vertragspreis zugrunde liegenden, Zeitaufwand, in der Höhe von +/- 10%; gelten von vornherein als akzeptiert.

 

VII. Eigentumsvorbehalt und Haftung

 

angusmedia behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen, bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Titel, vor. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, angusmedia die entstehende Kaufpreisforderung, sicherungshalber, abzutreten. Grundsätzlich gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

 

VIII. Gewährleistung und Garantie

 

Für technische Mängel von Gerätebestandteilen gewährt angusmedia eine kostenlose Ersatzteilbereitstellung bis zu 6 Monaten, ab Betriebnahme bzw. Kauf. Reparatur- und Wegzeiten, sowie Fahrt- und Aufenthaltsspesen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Eine eventuelle Garantiegewährung, seitens angusmedia, erstreckt sich nicht auf jene Teile, die in Folge ihres normalen Gebrauchs verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt, von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst von angusmedia angehören, bzw. bei Wechsel des Garantieobjektes. Garantiezusagen sind mit einem zeitlichen Geltungsbereich, entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung, vom Tag der Lieferung an, begrenzt. Für Programme die, durch den Auftraggeber, bzw. Dritte, nachträglich verändert wurden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Auftragnehmer. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen, technischen Entwicklungsstand, Fehler in Softwareprogrammen nicht ausgeschlossen werden können. Wir sichern einzig und alleine jene Eigenschaften den Softwareprogrammen zu, wie sie in den Programmbeschreibungen, bzw. Systemanalysen, beschrieben sind. angusmedia haftet nicht für die Fehler der Hersteller.

 

Grundsätzlich ist die Dauer der Garantie auf die Zeit beschränkt, als diese der Hersteller angusmedia garantiert. Für gelieferte Hardware ist dies in der Regel 6 Monate.Wiederverkäufer / Händler / Firmen

 

Bei Firmenkunden wird die gesetzl. Gewährleistungsfrist auf 6 Monate reduziert. Die Beweislast entsprechend dem aktuellen Gewährleistungsgesetzes wird umgekehrt. Gewährleistung wird max. bis zur Summe der gelieferten Hard- und Softwaresumme übernommen.

 

  1. Datenschutz und Sicherheit

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist angusmedia berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten, für Zwecke der Verrechnung des Entgelts, zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können, zum Schutz eigener und fremder Rechner, gespeichert und ausgewertet, sowie zur Behebung technischer Mängel, verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus, zwischengespeichert.

 

Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten, werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse, an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen. angusmedia ergreift alle, technisch möglichen und bekannten, Maßnahmen um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. angusmedia ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise, an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

 

Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei, oder Dritter, gegenüber angusmedia, aus einem derartigen Zusammenhang, wird einvernehmlich ausgeschlossen. angusmedia behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheitsoder betriebsgefährdend für angusmedia- oder andere Rechner, oder gesetzwidrig sind; unverzüglich und ohne Vorwarnung, physisch und/oder logisch zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen, werden, mit den, zum jeweiligen Zeitpunkt, von angusmedia üblicherweise, verrechneten Stundensätzen; dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von angusmedia, auch gegenüber Dritten, aufgrund der Abtrennung von Netzwerken, werden für diese Fälle ausgeschlossen. angusmedia ist berechtigt personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies, vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters, umfaßt ist. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten hat, außer in den Fällen gesetzlicher Erlaubtheit, oder gesetzlicher Verpflichtung; zu unterbleiben.

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls

 

Bei Firewalls, die von angusmedia aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht angusmedia prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt, im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik, vor. angusmedia weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von angusmedia, aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes, für allfällige Nachteile, ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen, der außer Funktion gesetzt wird. angusmedia weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners, oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter, ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration, ohne Einverständnis von angusmedia.

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

 

Die Nutzung der angusmedia-Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von angusmedia Dienstleistungen an Dritte, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von angusmedia. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten.

 

Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter, durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte, entstehen, haftet dieser. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, ist einvernehmlich ausgeschlossen.

 

XII. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer

 

Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber angusmedia die, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, seinen Kunden aufzuerlegen und haftet angusmedia gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung, durch seine Kunden, entstehen.

 

Die gesetzl. Gewährleistungsfrist wird auf eine Dauer von 6 Monaten reduziert. Die Beweislast entsprechend dem aktuellen Gewährleistungsgesetzes wird umgekehrt.

 

Gewährleistung wird max. bis zur Summe der gelieferten Hard- und Softwaresumme übernommen.

 

XIII. Angebote

 

An uns gelegte Anbote begründen weder einen Anspruch auf Auftragserteilung, noch auf irgendein Entgelt. Von uns gelegte Anbote sind, wenn nicht anders angeführt, maximal für 14 Tage ab Ausstellungsdatum, gültig.

 

XIV. Sonstige Bestimmungen

 

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden, gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes, in Innsbruck, vereinbart. Alle, dieses Vertragsverhältnis betreffenden, Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

 

angusmedia ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen, aus diesem Vertragsverhältnis, zu beauftragen.

 

  1. Beanstandung und Haftung

 

Mängelrügen sind schriftlich zu erheben und werden nur anerkannt, wenn sie bei Fällen von gesetzlicher Gewährleistung, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, am Lieferort, erhoben werden, bzw. bei gegebenen Garantiezusagen, spätestens 8 Tage nach Auftreten des Mangels.

 

XVI. Ausfuhrbeschränkung

 

Eine Wiederausfuhr der Ware ist nur unter Einhaltung der anwendbaren Exportbestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des deutschen Außenhandelsgesetzes, in der geltenden Fassung, erlaubt. In weiterer Folge gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU).

 

XVII. KostensätzeSofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Kostensätze:

 

Stundensatz Technik/Organisation von € 65 bis € 110,- Tagessatz Technik/Organisation von € 65 bis € 110,- Kilometergeld je km € 0,41 + Zeitaufwand Spesen und Diäten lt. amtlichen Sätzen oder lt. Vereinbarung.

 

Die angeführten Beträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überhaupt ist bei Preisangaben davon auszugehen, daß grundsätzlich der Nettopreis angegeben ist.

 

Service:

 

Während der Garantiezeit, unterschiedlich nach Produkt, ist der Austausch der Hardwareteile kostenlos. Fahrtzeit, Versand, Handling und Aufenthaltspesen fallen jedoch nicht unter die Gewährleistung und müssen verrechnet werden.

 

Garantieservice:

 

Für den Fullservice ist eine eigene schriftliche Vereinbarung mit angusmedia erforderlich.

 

XVIII. Anwendbares Recht

 

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn anwendbar, dem Recht der Europäischen Union (EU). Gerichtsstand ist Passau.

 

© angusmedia 2007

 

  1. Allgemeines

 

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über die Dienstleistung „Registrierung eines Domainnames“.
  2. Abweichende ABGs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Im nochfolgenden Text wird angusmedia als „ISP“, der Besteller der Domain als „Kunde“ bezeichnet.
  4. Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Der ISP fungiert hinsichtlich der von allen Registrierungsstellen verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
  6. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt oder können auch auf der Website der Registrierungsstelle abgerufen werden.
  7. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

 

  1. Dienstleistungsbeschreibung

 

  1. Der Domainprovider wird mit der Beantragung und Zuteilung des Domainnames bei einer Organisation zur Domainvergabe (NIC) ausschließlich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
  2. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt.
  3. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. Weiterhin erkennt der Kunde die Bedingungen des jeweiligen NIC bezüglich der jeweiligen Domainnamen an. Der ISP hat keinen Einfluß auf die Registrierung des Domainnamen.
  4. Der Kunde wird stets als Inhaber für den bestellten Domainnamen eingetragen.
  5. Der Domainprovider darf die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
  6. Bei Registrierung einer .at-Domain erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung der „Richtlinie zur Vergabe von Österreichischen INTERNET-Domain’s“ (http://www.nic.at) an.
  7. Der Kunde teilt dem Domainprovider unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform mit.

 

 

III. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

  1. Beantragte Domains werden automatisch um ein weiteres Jahr verlängert sofern diese nicht schriftlich 2 Monate vor Ablauf der Registrierungsperiode gekündigt wird.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung einer Domain muß jedoch schriftlich und 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode erfolgen.
  3. Bei einer Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten und/oder bereits in Rechnung gestellten Beträge.

 

 

  1. Angebote und Preise

 

  1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

  1. Der ISP kann den Rechnungsbetrag in EURO (EUR) abrechnen.
  2. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die Ihn der ISP in Rechnung stellt. Diese Zahlungspflicht besteht auch, wenn Dritte die Leistungen des ISP nutzen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, dem ISP unverzüglich jede Änderung der Bankverbindung (bei Zahlung der Rechnungsbeträge im Lastschrifteinzugsverfahren!) bzw. der Kreditkartendaten (bei Zahlung der Rechnungsbeträge per Abbuchung vom Kreditkartenkonto) mitzuteilen.

 

 

  1. Haftung

 

  1. Der ISP haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung oder Verfügbarkeit des bestellten Domainnamens durch das jeweilige NIC. Eine Gewährleistung über die Zuteilung des bestellten Domainnamens ist ausgeschlossen.
  2. Dem Kunden ist bekannt, daß die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens des ISP festgelegt und garantiert werden kann.
  3. Wird der Domainprovider beauftragt, eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird der Wechsel durch das jeweilige NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das beantragen des Domainwechsels hat der ISP seine Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.

 

 

VII. Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Passau.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

VIII. Datenschutz

 

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) gespeichert werden.
  2. Der Kunde stimmt der Veröffentlichung seines Domainnamens und seiner Anschrift im Internet und in den Suchmaschinen zu.
  3. Der Kunde stimmt der auf der Seite des ISP genauer ausgeführten Datenschutzerklärung zu.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

  1. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht.
  2. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
  3. Beide Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

 

webhosting

Fa. angusmedia/Thomas Heilmeier

 

  1. Leistungsumfang

 

1.1 Der ISP stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server- Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der ISP behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den ISP ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.

 

1.2 Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl ergeben, haftet der ISP hierfür jedenfalls nicht.

 

1.3 Nach abgeschlossener Installation meldet der ISP dem Kunden per Brief, E-Mail oder Fax die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt: Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die Rechtsfolge bei Nichteinhaltung dieser Frist hinweisen;

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern sowie alle sonstigen Rechte von Verbrauchern bleiben jedenfalls unberührt.

 

1.4 Im Fall eines Hardwareausfalls leistet der ISP kostenlos Ersatz der defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup. Der ISP wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der ISP ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw, wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

 

1.5 Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.

 

1.6 Der ISP betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der ISP überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird der ISP einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.

 

1.7 Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den ISP angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der ISP zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.

 

1.8 Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch den ISP.

 

  1. Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung

 

2.1 Der ISP erhebt eine einmalige Einrichtungspauschale, eine monatliche Bereitstellungspauschale sowie gegebenenfalls zusätzliche Nutzungs- oder Supportpreise laut Bestellformular. Die im Bestellformular angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges. Ein Internetzugang des Kunden wird vom ISP gegen gesonderte Vereinbarung und zu den hierfür geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.

 

2.2 Der ISP behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten verändern, erhöht bzw senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch Umstände, die durch den ISP nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.

 

2.3 Der ISP behält sich gegenüber Unternehmen, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Beanspruchung des Servers oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers kommt.

 

2.4 Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

 

2.5 Der ISP ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

 

2.6 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom ISP anerkannt worden ist.

 

2.7 Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

2.8 Einwendungen gegen vom ISP in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von vier Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und auf die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, hat binnen einem Monat ab Zugang einer Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust von Einwendungen, das Schlichtungsverfahren der RTR (Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde oder ihrer Rechtsnachfolgerin) einzuleiten (dies nur, wenn und soweit eine Zuständigkeit der Regulierungsbehörde besteht) oder den Rechtsweg zu beschreiten.

 

2.9 Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht. Wird die RTR zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte hinausgeschoben; ein Betrag, der den Durchschnitt der letzten drei unbeschrittenen Monate entspricht, kann aber auch diesfalls sofort fällig gestellt werden. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht.

 

2.10 Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstes bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist.

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung; Datenlöschung bei Beendigung

 

3.1 Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

 

3.2 Der ISP ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

 

3.3 Der ISP ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung des ISP störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird.

Der ISP hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des ISP.

 

3.4 Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

 

3.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der ISP ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den ISP ableiten.

 

  1. Software

 

4.1 Der Kunde darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst

verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder

diese gesondert und – außer bei Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, den ISP schad- und klaglos zu halten.

 

4.2 Der ISP behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet.

Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail informiert.

 

4.3 Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen des ISP beeinträchtigen, sind für den ISP ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw –abschaltung.

 

4.4 Sofern der Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern vom ISP angeboten, ist der ISP bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.

 

  1. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung

 

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem ISP verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der ISP weder berechtigt noch verpflichtet. Der ISP haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage des ISP erfolgt. Wird der ISP deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

 

5.2 Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP schad- und klaglos zu halten, falls der ISP wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens des ISP – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

 

5.3 Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den ISP oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den ISP schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen dem ISP sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

 

5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 

5.5 Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der ISP steht dafür nicht ein, sofern der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des ISP) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem ISP zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die dem ISP durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.

 

5.6 Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden des ISP oder des ISP selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunden den ISP unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.

 

  1. Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse

 

6.1 Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Server und die Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

 

6.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Pkt 6.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

 

6.4 Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des ISP kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des ISP. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar lagen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

 

6.5 Die Haftung des ISP aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

 

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um dem ISP, soweit der ISP dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch den ISP kein vom ISP zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde dem ISP, den dem ISP entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen des ISP sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.

 

6.7 Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht der ISP mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

 

6.8 Der ISP wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher schriftlich, per Fax oder per E-Mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.

Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen den ISP, sofern dem ISP kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist.

 

  1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

 

7.1 Information betreffend die verarbeiteten Daten

 

Der ISP wird aufgrund von § 87 und § 92 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kunden speichern: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationgeschützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, sofern nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder Durchsetzung offener Forderungen gegenüber dem Kunden durch den ISP nötig ist. Der ISP wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 87 Abs 3 und § 93 Abs 2 TKG für und bis Klärung offener Entgeltfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen.

 

7.2 Aufnahme in eine Referenzliste

 

Der Kunde gestattet dem ISP die Aufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website des ISP veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

7.3 Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

 

Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes und des TKG. Handlungen des ISP in Befolgung gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

 

7.4 Verwendung von Daten zu Marketingzwecken

 

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Stammdaten und statistische Auswertungen der Zugriffe auf die gehosteten Websites des Kunden zum Zweck der Kommunikation mit dem Kunden und insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse und zur Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten an den Kunden verwendet werden dürfen.

 

7.5 Einverständnis zur E-Mail-Werbung

 

Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services vom ISP sowie betreffend Produkte und Services der Geschäftspartner des ISP in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens, Firma und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP und werden nicht an Dritte, auch nicht an Geschäftspartner des ISP weitergegeben. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich per Fax oder e-mail widerrufen.

 

7.6 Datensicherheit

 

Der ISP hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen.

Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn der ISP oder eine Person, für die der ISP einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

 

  1. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

 

8.1 Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Der ISP fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei allen verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

 

8.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

 

8.3 Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt.

 

8.4 Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

9.1 Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISP, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.

 

9.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

 

9.3 Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

9.4 Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

 

9.5 Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

 

 

Fa. angusmedia/Thomas Heilmeier

 

  1. Gegenstand des Vertrages

 

angusmedia im folgenden „ISP“ genannt, erbringt die mit dem Kunden im einzelnen vereinbarten Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung und/oder Website-Designgestaltung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der konkret vereinbarten Beauftragung, die einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung bildet.

Es ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, das Hosting der erstellten Website zu regeln; ebenso wenig die Beschaffung einer Internet-Domain. Die Leistungen des ISP werden nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes erbracht.

 

  1. Die einzelnen Projektphasen

 

2.1. Entwicklungsphase

 

Die Entwicklungsphase beinhaltet die Entwicklung eines grafischen und inhaltlichen Entwurfes durch den ISP im Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die Rahmenbedingungen werden vom ISP schriftlich oder elektronisch in skizzenhafter Form erstellt; der ISP ist nicht verpflichtet, den Rahmenentwurf bereits in elektronischer Form zu entwickeln oder zu präsentieren. Zu der Struktur gehört ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Konzept für die Frames, die Linkplatzierung und – soweit beauftragt – die Einbindung eines E-Mail Fensters.

Dem Kunden ist das Konzept vom ISP zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe hat grundsätzlich durch Unterzeichnung durch den Kunden zu erfolgen. Erfolgt nicht binnen zwei Wochen nach Vorlage eine begründete schriftliche Ablehnung durch den Kunden, gilt das Konzept als genehmigt.

 

2.2 Bearbeitungsphase

 

Nach Freigabe des Konzepts tritt die zweite Leistungsphase (Bearbeitungsphase) ein. In der Bearbeitungsphase erstellt der ISP eine Basisversion der Website (Alpha-Version) auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Der Kunde kann Änderungswünsche gegenüber dem Konzept geltend machen. Diese werden berücksichtigt, sofern sie nicht einer unverhältnismäßigen Mehrarbeit bedürfen. Änderungswünsche des Kunden, die diesen Umfang überschreiten, können vom ISP gegen zusätzliches Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz berücksichtigt werden; für wesentliche Änderungswünsche gilt Pkt 4.2. Die Struktur der Website ist in der Basisversion erkennbar, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale und die notwendige Grundfunktionalität. Darunter ist insbesondere die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden, zu verstehen. Die Basisversion der Website wird von dem ISP dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt nicht innerhalb von 14 Tagen eine schriftlich begründete Ablehnung durch den Kunden, gilt die Basisversion als abgenommen.

 

2.3 Fertigstellungsphase

 

Die dritte Leistungsphase (die Fertigstellungsphase) tritt nach Freigabe der Basisversion ein. In der Fertigstellungsphase wird die Endversion im vereinbarten Leistungsumfang laut Beauftragung fertiggestellt. Änderungswünsche des Kunden gegenüber der Alpha-Version werden berücksichtigt, sofern sie nicht einer Mehrarbeit bedürfen. Änderungswünsche des Kunden, die diesen Umfang überschreiten, können vom ISP gegen zusätzliches Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz berücksichtigt werden; für wesentliche Änderungen gilt Pkt 4.2.

Die fertige Version (Beta-Version) wird dem Kunden zum Zweck eines Beta-Tests zur Verfügung gestellt. Der ISP wird dem Kunden die Bereitschaft zum Beginn des Beta-Tests, spätestens drei Arbeitstage vorher, mitteilen; die Dauer des Beta-Tests ergibt sich aus dem Auftrag. Der ISP wird dem Kunden weiters eine notwendige Dokumentation für den Beta-Test zur Verfügung stellen und den Kunden soweit nötig bzw im Umfang wie in der Beauftragung vereinbart einweisen. In Form eines Probebetriebs hat der Beta-Test durch den Kunden zu erfolgen; der Kunde hat hierbei die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Betriebstüchtigkeit des Systems zu prüfen. Der Kunde hat über alle Ergebnisse und Mängel im Zuge des Beta-Tests Aufzeichnungen zu führen und dem ISP Mängel bei sonstigem Anspruchsverlust, außer für Mängel, die auch bei sorgfältigem Testen nicht erkennbar gewesen wären, – konkret und schriftlich zu mitzuteilen (Mängelrüge); später hervorgekommene Mängel sind nach Auftreten des Mangels bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich konkret und schriftlich zu rügen.

 

2.4 Endphase

 

Die vierte Leistungsphase (Endphase) hat nach Abschluss des Beta-Tests zu erfolgen: die notwendigen Änderungen werden durch den ISP vorgenommen und die daraus resultierende Endversion wird dem Kunden „bereit zur Abnahme“ gemeldet und übermittelt. Gemeinsam mit der Endversion wird der ISP dem Kunden die Dokumentation übermitteln. Gegen gesondertes Entgelt und gesonderte Vereinbarung ist der ISP bereit, über die technische Dokumentation hinaus, ein Handbuch zu erstellen.

Die Dokumentation ebenso wie ein Formular zur Bestätigung der erfolgten Abnahme sind grundsätzlich vom Kunden zu unterschreiben. Wenn der Kunde nicht binnen einer Woche die Endversion schriftlich begründet ablehnt, gilt diese als genehmigt.

 

  1. Browserversion und Programmiersprache

 

Aus der definitiven Beauftragung ergibt sich die allfällige Optimierung der Website auf eine bestimmte Browserversion oder eine bestimmte Bildschirmauflösung; ebenso, ob Bilddateien und/oder Animationen mit dem spezifizierten Browser uneingeschränkt zu betrachten sind oder ob Plug-Ins erforderlich sind.

Die Wahl der Programmiersprache obliegt dem ISP, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich in der Beauftragung anderes vereinbart wurde. Insofern übernimmt der ISP keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern oder anderen Entwicklern unterstützt wird oder im Fall der Änderung von Betriebssystemen oder Hardware weiterhin die Funktionsfähigkeit gegeben ist.

 

  1. Abnahme durch den Kunden

 

Der Kunde ist nach der Fertigstellung der Website zu deren Abnahme und Entgeltbezahlung verpflichtet, sofern die Website den vertraglich vereinbarten Regelungen entspricht. Fehler der Fehlerklassen 3 und 4 (siehe Pkt 10) berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

Der ISP ist berechtigt, während der Leistungsphasen dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Teilabnahme erfolgt vorbehaltlich der Funktionalität im Beta-Test.

 

4.1. Nachträglich Bearbeitung nach Abschluss des Webprojektes

 

Für eine eventuell erforderliche Nachbearbeitung steht ein Programmierer beim ISP noch für zwei Wochen nach Übermittlung der Endversion an den Kunden zur Verfügung, um Fehler zu beheben, die sich erst im Echtbetrieb zeigen.

 

4.2. Änderungswünsche des Kunden

 

Bei allfälligen Änderungswünschen des Kunden gegenüber einer bereits abgeschlossenen Leistungsphase oder gegenüber erfolgten Teilabnahmen werden die Kundenwünsche vom ISP auf ihre Auswirkungen auf Qualität, Preise und Termine überprüft. Der ISP entscheidet, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die zu einem Nachtragsanbot führt oder um eine unwesentliche Änderung, die im Fall ihrer Durchführung nach Stundensatz für den Mehraufwand verrechnet wird. Der Aufwand für die Prüfungen kann vom ISP in Rechnung gestellt werden (gemäß dem vereinbarten Stundensatz). Für wesentliche Änderungen gilt:

wenn der Änderungswunsch durchführbar ist, wird der ISP dem Kunden ein Änderungsangebot übermitteln; bis zur Annahme des Änderungsangebots durch den Kunden wird das Projekt nach den alten Vorgaben fortgeführt.

 

  1. Schulung und Wartung

 

5.1. Schulung

 

Von dem Kunden ausgewählte Mitarbeiter werden vom ISP, sofern vereinbart, in die Bedienung auf Anforderung gegen gesondertes Entgelt (Stundensatz) eingeführt. Da die Auswahl der zur Einschulung geeigneten Mitarbeiter Sache des Kunden ist, kann der ISP für den Erfolg der Schulung keine Gewähr übernehmen.

 

5.2. Wartung

 

Darüber hinausgehende Einschulungen sowie allenfalls gewünschte Aktualisierungen, Änderungen, Erweiterungen bzw eine fortlaufende Wartung etc, sind jeweils eigens zu vereinbaren. Der ISP ist, sofern nichts anderes vereinbart, nicht verpflichtet, derartige Aufträge anzunehmen. Will der ISP eine Beauftragung ablehnen, hat er dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der ISP erklärt sich allerdings schon jetzt zur Übernahme von Aufträgen zur weiteren Einschulung in zumutbarem Umfang während der Dauer von sechs Monaten nach Übermittlung der Finalversion bereit.

Bei einer zusätzlichen Vereinbarung über die Wartung der Website des Kunden werden Texte, Grafiken und andere Dateien nach deren Aktualisierung in dem Format gespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Website abgespeichert sind, es sei denn, der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor und trägt den diesbezüglichen Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundensatz. Der Kunde hat dem ISP jedenfalls, alle, neu in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung zu stellen und ist für die Herstellung und den Inhalt dieser Inhalte allein verantwortlich. Die Bestimmungen von Punkt 6. gelten im Fall einer Wartungsvereinbarung sinngemäß. Für Wartungsarbeiten, Änderungen und Aktualisierungen gelten die Bestimmungen von Punkt 5 zu den verschiedenen Leistungsphasen und zur Abnahme sinngemäß.

Der ISP ist nicht zu einer Aktualisierung der Website des Kunden verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

  1. Verzug und Rücksicht

 

Die geplanten Fertigstellungstermine für die einzelnen Phasen ergeben sich aus der konkreten Beauftragung. Die Fertigstellungsfrist verlängert sich jedenfalls um Zeiträume, die aufgrund unterlassener Mitwirkung durch den Kunden verstreichen.

Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den ISP nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der ISP nicht zu vertreten hat.

Der Kunde muss dem ISP mittels eingeschriebenem Brief eine Mahnung übersenden, wenn eine der Leistungsphasen nicht termingerecht fertiggestellt wird. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur nach Androhung des Rücktritts und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen mittels eingeschriebenem Brief zulässig. Der Kunde ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht auf nachträgliche Änderungswünsche oder das Unterlassen der erforderlichen Mitwirkung des Kunden oder sonst vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

 

  1. Obliegenheiten des Kunden

 

Zur erforderlichen Mitwirkung ist der Kunde unentgeltlich verpflichtet. Für die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages hat der Kunde zu sorgen, sodass ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten möglich ist.

Es ist Aufgabe des Kunden, dass auch ohne ausdrückliche Aufforderung durch den ISP alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und der ISP von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

Der Kunde hat dem ISP, im erforderlichen Ausmaß, unentgeltlich Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen (Fernwartungszugang zu Hard- und Software) sowie durch Mitwirkung an Spezifikationen, Tests, Abnahmen, etc. zur Verfügung zu stellen und den ISP durch die Bereitstellung von Mitarbeitern zu unterstützen. Jedenfalls hat der Kunde einen Projektleiter zu nennen, der zur Abgabe aller Erklärungen, insbesondere zur Abnahme, ermächtigt und bevollmächtigt ist.

Während der erforderlichen Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hiefür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtig sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und allein zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.

Erfolgt die Zurverfügungstellung nicht in elektronischer Weise, ist der ISP berechtigt, dem Kunden ein, für die Digitalisierung notwendiges zusätzliches Entgelt – nach dem vereinbarten Stundensatz – sowie allfällige Barauslagen, in Rechnung zu stellen. Die Form, in der der Kunde dem ISP die einzubindenden Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen, etc zur Verfügung zu stellen hat, ergibt sich aus der konkreten Beauftragung. Der Kunde wird dem ISP die Titel (Titles) der einzelnen Web-Seiten, einige Schlüsselworte (Keywords) zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung (Description) der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung stellen, damit Titles, Keywords und Descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können, sofern dies eigens beauftragt worden ist.

Die Einrichtung und Nutzung der Schnittstellen der von dem ISP angebotenen Komponenten gemäß Schnittstellenbeschreibung obliegt dem Kunden. Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verarbeitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Sofern Eingaben bzw eine Programmbedienung durch den Kunden erfolgen, ist pro Nutzer ein eigener User mit einem eigenen Login-Passwort anzulegen. Der Kunde hat für eine entsprechende rechtliche Beratung und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung alleine Sorge zu tragen und diesbezüglich den ISP vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Urheber- und Verwertungsrechte

 

Mit Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt der ISP dem Kunden das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen, sofern der ISP selbst das Urheberrecht an diesen Softwareapplikationen hat, ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zur nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien, bedarf gesonderter Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise Einräumung von Befugnissen an Dritte. Insbesondere ist jeder Weiterverkauf aber auch jede unentgeltliche Übertragung an Dritte ohne gesonderte Vereinbarung mit dem ISP untersagt.

In die Website werden an geeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberschaft bzw Herstellerschaft durch den ISP aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung vom ISP zu entfernen.

Die Elemente, die vom Kunden beigestellt werden, wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Design etc, bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den genannten Elementen zu verfügen und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter), hinsichtlich vom Kunden beigestellter Elemente, vollständig schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Websitesoftware auch nur teilweise rück umzuwandeln (dekompilieren), es sei denn, er hat den ISP mit eingeschriebenem Brief unter Setzung einer Frist von mindestens vier Wochen aufgefordert, auf andere Weise als durch Rückumwandlung zugängliche Schnittstelleninformation bereit zu stellen Der ISP ist durch diesen Vertrag nicht gehindert, Komponenten zu entwickeln und Dritten zur Nutzung zu überlassen, die den für den Kunden entwickelten ähnlich sind.

Sollten aus der Zusammenarbeit des ISP und dem Kunden während der Abwicklung dieses Vertrages neue Erfindungen, verwertbare Ideen oder ähnliches entstehen, ist der ISP zur alleinigen Verwertung und Nutzung des Know-hows berechtigt, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen Rechte des Kunden daran bestehen. Sofern der ISP für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß dem zugrundeliegenden Lizenzvertrag zu und der Kunde wird den ISP bei Verletzungen schad- und klaglos halten.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

 

9.1 Haftungsbeschränkung

 

Soweit dem ISP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haftet der ISP für die Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Schadenersatzforderungen beträgt ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangte. Die Haftung für Datenverluste wird – unter Berücksichtigung der sonstigen Haftungsbeschränkungen – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

 

9.2. Haftungsausschluss

 

Der ISP schließt jede Haftung aus, wenn die für die Beauftragung festgelegte Systemumgebung durch nicht übliche Versionsänderungen vom Kunden nicht beibehalten wird, da alle darüber hinaus gehenden Änderungen die Funktionsfähigkeit der vom ISP erstellten Website beeinträchtigen können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Website-Software, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden, die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt der ISP keinerlei Haftung.

Für Probleme, die durch mangelhafte Ausbildung des Bedienungspersonals verursacht werden, haftet der ISP nicht, vielmehr weist dieser daraufhin, dass sich in diesem Fall die allenfalls vereinbarten Wartungskosten nach Mehraufwand (Stundensatz) erhöhen.

 

9.3 Gewährleistung

 

Der ISP leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden. Eigenschaftszusagen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den ISP. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nur dann, wenn der Kunde Mängel unverzüglich schriftlich gerügt hat. Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.

Die Gewährleistung ist auf eine Frist von sechs Monaten beschränkt; dies gilt auch dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist allenfalls länger sein sollte. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

Entwürfe, Programmtestversionen oder Ähnliches werden vom Kunden gewissenhaft geprüft.

Reklamationen oder Änderungen sind zu diesem Zeitpunkt schriftlich anzumelden, soweit sie bei sorgfältiger Prüfung erkennbar wären (Mängelrüge) – dies bei sonstigem Verlust von Ansprüchen.

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen vom ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.

Wenn der Kunden binnen zwei Wochen keine begründete schriftliche Mängelrüge mit Mängeln der Klasse 1 und 2 (siehe Pkt 10.) einbringt, gilt das System als abgenommen.

Soweit Mängel der Klassen 1 und 2 begründet gerügt werden, ist die Website zu verbessern und nochmals zur Abnahme vorzulegen.

Für Mängel der Klasse 3 und 4 (siehe Pkt 10.) gilt: Diese führen nicht dazu, dass der Kunde die Abnahme verweigern darf. Sofern derartige Mängel jedoch unverzüglich und schriftlich gerügt wurden, wird der ISP Gewähr leisten. Maßnahmen zur Gewährleistung bei Fehlern der Klasse 3: der ISP beginnt in angemessener Zeit mit der Bearbeitung des Fehlers und sorgt, soweit möglich, für eine Korrektur der Fehlerursache. Maßnahmen zur Gewährleistung bei Fehlern der Klasse 4: der ISP sorgt ohne besondere Priorität im Rahmen geplanter vorbeugender Wartung (soweit vereinbart) oder sonst nach angemessener Zeit für die Fehlerbehebung.

 

9.4 Störungsmeldungen

 

Es ist die Pflicht des Kunden, den ISP von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Leistungen bzw hergestellten Werken unverzüglich zu informieren, um dem ISP, soweit der ISP dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Wenn der Kunde die Verständigungspflicht verletzt, übernimmt der ISP für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (zB Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Werden vom ISP bei einer Überprüfung keine vom ISP zu vertretender Fehler festgestellt, so hat der Kunde dem ISP den entstandenen Aufwand, entsprechend des im vorhinein vereinbarten Stundensatz sowie allenfalls angefallene Barauslagen, zu ersetzen.

 

9.5 Verantwortung des Kunden für Fehler

 

Wenn der Kunde, ohne die schriftliche Einwilligung vom ISP eingeholt zu haben, selbst oder ein Dritter an den Komponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt, erlöschen sofort alle Gewährleistungsansprüche des Kunden. Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom ISP gegen gesondertes Entgelt (Stundensatz) durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind oder Softwarekomponenten beim Kunden durch Computerviren verseucht werden.

 

  1. Definition der Fehlerklassen

 

10.1 Fehlerklasse A – „kritisch“:

 

Die ordnungsgemäße Nutzung eines Teiles des Systems ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Das sind vor allem Fehler, die eine weitere Verarbeitung ausschließen. Funktionsbezogene Beispiele: Systemstillstand ohne Wiederanlauf, Datenverlust, Datenzerstörung, falsche Ergebnisse bei zeitkritischer Massenverarbeitung von Daten.

 

10.2 Fehlerklasse B – „schwer“:

 

Die ordnungsgemäße Nutzung eines Teiles des Systems ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder die Sicherheit, lässt eine Weiterarbeit aber zu. Funktionsbezogene Beispiele: Falsche oder inkonsistente Verarbeitung, spürbare Unterschreitung der vereinbarten Leistungsdaten des Systems.

 

10.3 Fehlerklasse C – „leicht“:

 

Die ordnungsgemäße Nutzung eines Teiles des Systems ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit, lässt jedoch eine weitere Verarbeitung uneingeschränkt zu. Funktionsbezogene Beispiele: Falsche Fehlermeldung, ein Programm geht in einen Wartezustand und kann nur durch Betätigen einer Taste wieder aktiviert werden.

 

10.4 Fehlerklasse D – „trivial“:

 

Die ordnungsgemäße Nutzung des Systems ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur geringfügigen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Das sind vor allem Schönheitsfehler oder Fehler, die von Mitarbeitern des Kunden selbst umgangen werden können. Funktionsbezogene Beispiele: Störende zusätzliche Ausgaben am Bildschirm, Dokumentationsfehler/Schreibfehler.

 

  1. Entgelt

 

Die angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der ISP behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des vereinbarten Entgelts vor.

Für Mehraufwendungen, die über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, ist vom Kunden der vereinbarte Stundensatz an den ISP zu bezahlen sowie die Barauslagen zu ersetzen. Grundsätzlich ist ein Drittel des Entgelts bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel bei Übergabe zum Zweck des Beta-Tests sowie das letzte Drittel mit Abnahme der Endversion fällig.

Der Kunde muss eine entsprechende Lizenz erwerben, sofern der ISP für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet. Das hiefür zu zahlende Entgelt ist, sofern nicht eigens ausgewiesen, für die Leistungen des ISP im vereinbarten Entgelt nicht enthalten.

Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Einwendungen gegen die vom ISP in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

Der ISP ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen des Kunden gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche des Kunden, die vertraglichen Leistungen zur Erwirkung oder Sicherstellung oder die Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt sein gesetzliches Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

 

  1. Datenschutz

 

12.1 Information und Zustimmung zur Datenverwendung

 

An personenbezogenen Stammdaten des Kunden speichert der ISP: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Vor- und Familienname des Projektleiters bzw. sonstiger zuständiger Mitarbeiter, Adresse des Kunden, E-Mail-Adresse aller Ansprechpartner, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Projektbeschreibung, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses. Der ISP wird diese Daten zu Vertragszwecken automationsgeschützt verarbeiten.

 

Die Daten des Kunden können zum Zweck der Vermarktung von Dienstleistungen des ISP, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten verwendet werden.

 

12.2. Einverständnis zur E-Mail-Werbung

 

Der Kunde erklärt sich einverstanden, von dem ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services vom ISP sowie anderen Unternehmen oder Geschäftspartnern vom ISP in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail widerrufen.

 

12.3. Aufnahme in die Referenzliste

 

Der Kunde gibt seine Zustimmung zur Aufnahme in eine Referenzliste, die auch auf der Website vom ISP veröffentlicht werden darf.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der ISP diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, der AGB und der konkreten Beauftragung, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Soweit für Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch Telefax sowie e-mail erfüllt. Eine Zusammengehörigkeit der unter diesem Vertrag vom ISP zu erbringenden Leistungen mit Leistungen des ISP aufgrund anderer Verträge besteht nicht.

 

Der ISP ist berechtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Der Kunde wird von einer solchen Überbindung unverzüglich verständigt. Der ISP ist berechtigt, den Auftrag durch gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen, hat diesbezüglich, aber die nötigen vertraglichen Verpflichtungen an diese zu überbinden.

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift oder seine sonstigen Daten, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schreiben gelten als den Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

 

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt bundesdeutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ISP, soweit diese Bestimmungen den Bestimmungen der AGB nicht widersprechen

 

Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Passau als vereinbart.

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